Rechtsprechung
   ArbG Ludwigshafen, 29.11.2012 - 8 Ca 947/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57244
ArbG Ludwigshafen, 29.11.2012 - 8 Ca 947/12 (https://dejure.org/2012,57244)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29.11.2012 - 8 Ca 947/12 (https://dejure.org/2012,57244)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29. November 2012 - 8 Ca 947/12 (https://dejure.org/2012,57244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13

    Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

    Der dagegen vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen - 8 Ca 947/12 - durch Urteil vom 29.11.2012 stattgegeben.

    Aufgrund der am 29.11.2012 verkündeten Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (Az: 8 Ca 947/12) sind wir zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gehalten, dem nachzukommen.

    Aufgrund der am 29.11.2012 verkündeten Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (Az: 8 Ca 947/12) sind wir zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gehalten, dem nachzukommen.

    Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagten eine Weiterbeschäftigung des Klägers zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aufgrund der zuvor dargestellten Grundsätze unzumutbar gewesen wäre, bestehen nicht und lassen sich insbesondere nicht dem tatsächlichen Vorbringen der Beklagten im Arbeitsrechtsstreit 8 Ca 947/12 vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen, der sodann vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5 Sa 167/13) fortgesetzt und abgeschlossen wurde, entnehmen.

    Hinzu kommt, dass das Arbeitsgericht Ludwigshafen aufgrund des erstinstanzlichen Urteils vom 29.11.2012 - 8 Ca 947/12 - nicht nur festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.05.2012, zugegangen am 31.05.2012, nicht zum Ablauf zum 31.03.2013 aufgelöst wird, sondern die Beklagte auch verurteilt hat, ihn zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterzubeschäftigen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2013 - 5 Sa 167/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - personenbedingte Kündigung - vordienstliches

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 29.11.2012 - 8 Ca 947/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.11.2012 mit dem Az.: 8 Ca 947/12 wird abgeändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht